FZ-Nr Sonderfahrzeuge TSI - Beretta-Modelle

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Bahntechnikthemen
Wagen- und Fahrzeugnummernsysteme

Neues internationales Nummernsystem TSI
TSI: Technische Spezifikation für die Interoperabilität

  Erklärung zur Schwizer Variante   

SONDERFAHRZEUGE
Die 12-stellige Standardnummer muss auf jeder Seitenwand eines im internationalen Verkehr eingesetzten Triebfahrzeugs wie folgt angebracht sein:

Sonderfahrzeug der SBB
Xans 99 85 93 51 101-2 CH-SBBI

Sonderfahrzeug Privatfirma
99 85 93 11 000-5 CH-SCHEU

Der Halter kann in Buchstaben, die grösser sind als die Ziffern der Standardnummer, eine eigene Kennnummer anbringen (die i. A. aus einer Seriennummer und einer alphabetischen Ergänzung bestehen), wenn er dies für den Betrieb als nützlich erachtet. Die Stelle zum Anbringen für diese Kennzeichnung bleibt dem Halter überlassen.
Alphabetische Bezeichnung
Internationaler Block
Nationaler Block
Prüfziffer
(1 Ziffer)
Fahrzeugtyp
(2 Ziffern)
Ländercode
(2 Ziffern)
Technische Daten
(4 Ziffern)
Seriennummer
(3 Ziffern)
Xans99
85
93 51
101
2
Die Landesbehörden können vorschreiben, dass neben der 12-stelligen Standardnummer auch der alphabetische Ländercode und die VHK zu vermerken sind.

ALPHABETISCHE KENNZEICHNUNG IN DER SCHWEIZ
Zugreihe
Bedeutung
X
Dienstwagen
XT
Dienstwagen selbstfahrend
V
Privater Dienstwagen / Baufahrzeuge
VT
Privater Dienstwagen / Baufahrzeuge  selbstfahrend
Traktionsart
Bedeutung
a
Drehgestellwagen / Fahrzeug mit Zweiachs-Drehgestellen
aa
Drehgestellwagen / Fahrzeug mit mehr als 4 Achsen
m
Mit Verbrennungsmotor
n
Maximale Achslast = 22.5 t
s
Vmax 100 km/h
ss
Vmax 120 km/h
(-)  keine
Vmax <100 km/h
Dienstwagen die keinen Sondervermerk tragen wie s oder ss, sind auf eine Vmax von 80km/h begrenzt. Wagen die beim Lastgrenzenraster eine 90 eingetragen habe, sind auf 90km/h zugelassen. Sie bekommen keinen Sondervermerk in der Typenbezeichnung.
Nummer
Bedeutung
80
Hinter dem Lastgrenzenraster => Vmax 80 km/h
90
Hinter dem Lastgrenzenraster => Vmax 90 km/h
*
Hinter dem Lastgrenzenraster => Vmax 100 km/h
**
Hinter dem Lastgrenzenraster => Vmax 120 km/h

FAHRZEUGTYP                                                                                            1. + 2. ZIFFER
Die 1. Ziffer ist eine „9“.

Die 2. Ziffer wird vom jeweiligen Mitgliedstaat bestimmt. Sie kann z. B. mit der Prüfziffer zusammenpassen, wenn diese mit der Seriennummer berechnet wird.

Wenn die 2. Ziffer den Triebfahrzeugtyp beschreiben soll, muss einer der nachfolgenden Codes gewählt werden:
Code
Fahrzeugtyp
90
Unterschiedlich, anderweitig nicht erfasst. Z.B. Dampflokomotive
91
Elektrolokomotive
92
Diesellokomotive
93
E-Triebzug (Hochgeschwindigkeitszug) [Triebwagen oder Beiwagen]
94
E-Triebzug (außer Hochgeschwindigkeitszug) [Triebwagen oder Beiwagen]
95
Diesel-Triebzug [Triebwagen oder Beiwagen]
96
Spezieller Beiwagen
97
Elektrorangierlokomotive
98
Dieselrangierlokomotive
99
Instandhaltungsfahrzeug
LÄNDERCODE                                                                                              3. + 4. ZIFFER
Code
Abkürzung
Land
10
FIN
Finnland
20
RUSRussland
21
BY
Belarussland
22
UAUkraine
23
MD
Moldau
24
LTLitauen
25
LVLettland
26
ESTEstland
27
KZKasachstan
28
GEGeorgien
29
UZUsbekistan
30
PRKNord Korea
31
MGLMongolei
32
VNVietnam
33
RCChina
40
CUKuba
41
ALAlbanien
42
JJapan
44
BIH
Bosnien-Herzegowina
50
BIH
Bosnien-Herzegowina
51
PLPolen
52
BGBulgarien
53
RORumänien
54
CZ
Tschechische Republik
55
HUngarn
56
SKSlovakei
57
AZAserbaidschan
58
AMArmenien
59
KSKirgistan
60
IRLIrland
61
ROKSüd Korea
65
MKMakedonien
66
TJ
Tadschikistan
67
TM
Turkmenistan
70
GB
Grossbritannien
71
E
Spanien
72
SCG
Serbien-Montenegro
73
GR
Griechenland
74
S
Schweden
75
TRTürkei
76
NNorwegen
78
HRKroatien
79
SLOSlowienien
80
DDeutschland
81
AÖsterreich
82
L
Luxemburg
83
IItalien
84
NLNiederlande
85
CH
Schweiz
86
DKDänemark
87
FFrankreich
88
BBelgien
90
ET
Ägypten
91
TN
Tunesien
92
DZAlgerien
93
MAMaroko
94
PPortugal
95
ILIsrael
96
IRIran
97
SYRSyrien
98
RLLybanon
99
IRQIrak
TECHNISCHE DATEN (Teil 1)                                                                            5. ZIFFER
ZAHLENCODE FÜR SONDERFAHRZEUGE
Die 5. Ziffer wird bei Sonderfahrzeugen durch die Ziffer 9 belegt.
TECHNISCHE DATEN (Teil 2)                                                                            6. ZIFFER
ZULÄSSIGE GESCHWINDIGKEIT FÜR SONDERFAHRZEUGE
Einstufung
Fahrgeschwindigkeit gei Fahrzeugen mit Eigenantrieb
≥ 100 km/h
< 100 km/h
0 km/h
Kann in einen Zugverband eingeordnet werden
V ≥ 100 km/h
Mit Eigenantrieb
1
2
--
Ohne Eigenantrieb
--
--
3
V < 100 km/h
und / oder
Beschränkung (a)
Mit Eigenantrieb
--
4
--
Ohne Eigenantrieb
--
--
5
Kann nicht in einen Zugverband eingeordnet werden
Mit Eigenantrieb
--
6
--
Ohne Eigenantrieb
--
--
7
Zweiwegfahrzeug mit Eigenantrieb, das in einen Zugverband eingeordnet werden kann (b)
--
8
--
Zweiwegfahrzeug mit Eigenantrieb, das nicht in einen Zugverband eingeordnet werden kann (b)
--
9
--
Zweiwegfahrzeug ohne Eigenantrieb (b)
--
--
0
(a)
Beschränkung bedeutet hier eine besondere Position im Zugverband (z. B. am Zugschluss), einen verbindlichen Schutzwagen (Güterwagen) usw.
(b)
Spezielle Bedingungen für die Einordnung in einen Zugverband sind zu befolgen.
TECHNISCHE DATEN (Teil 3)                                                                    7. + 8. ZIFFER
HAUPT- UND NEBENTYPEN DER SONDERFAHRZEUGE
Code
Bedeutung / Zuteilung
GRUPPE 0
Zweiwege-Fahrzeuge
01
Zweiwegfahrzeug der Klasse 1
02
03
Zweiwegfahrzeug der Klasse 2
04
05
Zweiwegfahrzeug der Klasse 3
06
07
Zweiwegfahrzeug der Klasse 4
08
09

00
Sonstige
GRUPPE 1
Infrastruktur und Oberbau
11
Gleisverlege- und Gleisumbauzug
12
Verlegegeräte für Weichen und Kreuzungen
13
Gleiserneuerungszug
14
Schotterreinigungsmaschine
15
Erdbaumaschine
16
17

18

19
Schienenkran (ausser für Aufgleisung)
10
Andere oder allgemeine Anwendungen
GRUPPE 2
Gleis
21
Hochleistungsgleisstopfmaschine
22
Andere Gleisstopfmaschinen
23
Gleisstopfmaschine mit Stabilisierung
24
Gleisstopfmaschine für Weichen und Kreuzungen
25
Schotterpflug
26
Stabilisierungsmaschine
27
Schleif- und Schweissmaschine
28
Mehrzweckmaschine
29
Gleisinspektionswagen
20
Sonstige
GRUPPE 3
Fahrleitung
31
Mehrzweckmaschine
32
Auf- und Abrollmaschine
33
Mastaufstellmaschine
34
Rollentragmaschine
35
Fahrdrahtspannmaschine
36
Maschine mit Hebebühne und Maschine mit Arbeitsgerüst
37
Reinigungszug
38
Abschmierzug
39
Fahrleitungsinspektionswagen
30
Sonstige
GRUPPE 4
Strukturen
41
Laufbrückenverlegemaschine
42
Brückeninspektionsbühne
43
Tunnelinspektionsbühne
44
Gasreinigungsmaschine
45
Ventilationsmaschine
46
Maschine mit Hebebühne und Maschine mit Arbeitsgerüst
47
Tunnelbeleuchtungsmaschine
48

49

40
Sonstige
GRUPPE 5
Be- und Entladen sowie diverse Transporte
51
Be-/Entlade- und Transportmaschine für Schienen
52
Be-/Entlade- und Transportmaschine für Schotter, Kies usw.
53
54
55
Be-/Entlade- und Transportmaschine für Schwellen
56
57
58
Be-/Entlade- und Transportmaschine für Weichen, Kreuzungen usw.
59
Be-/Entlade- und Transportmaschine für anderes Material
50
Sonstige
GRUPPE 6
Messung
61
Erdbau-Messwagen
62
Gleis-Messwagen
63
Fahrdraht-Messwagen
64
Spurweiten-Messwagen
65
Signalisierungs-Messwagen
66
Telekommunikations-Messwagen
67

68

69

60
Sonstige
GRUPPE 7
Noteinsatzausrüstung
71
Noteinsatzkran
72
Notabschleppwagen
73
Noteinsatz-Tunnelzug
74
Noteinsatzwagen
75
Feuerwehrwagen
76
Sanitätsfahrzeug
77
Ausrüstungswagen
78

79

70
Sonstige
GRUPPE 8
Traktion, Transport, Energie etc.
81
Triebfahrzeuge
82
83
Transportwagen (ausser 59)
84
Wagen mit Stromerzeuger
85
Schienenfahrzeug mit Eigenantrieb
86
87
Betonierzug
88

89

80
Sonstige
GRUPPE 9
Umwelt
91
Schneepflug mit Eigenantrieb
92
Schneepflug ohne Eigenantrieb
93
Schneefeger
94
Enteismaschine
95
Unkrautvertilgungsmaschine
96
Schienenreinigungsmaschine
97

98

99

90
Sonstige

SERIENNUMMER                                                                                        9. - 11. ZIFFER
Diese drei Nummern gehen von 001 bis 999.
Bei der SBB werden auch gerne die Nummern 000 für das erste Fahrzeug einer Serie vergeben.

PRÜFZIFFER                                                                                                      12. ZIFFER
Die Prüfziffer ist wie folgt zu bestimmen:

  • Die Ziffern an gerader Stelle in der Grundnummer (von rechts gesehen) werden mit ihrem eigenen Dezimalwert genommen,
  • Die Ziffern an ungerader Stelle in der Grundnummer (von rechts gesehen) werden mit 2 multipliziert,
  • Danach werden die Summen der Ziffern an den geraden Stellen sowie aller Teilprodukte der Ziffern an den ungeraden Stellen gebildet,
  • Die Einer-Ziffer dieser Summe wird behalten,
  • Die Differenz zwischen dieser Ziffer und 10 bildet die Prüfziffer. Hat er den Wert Null, so ist auch Prüfziffer Null.
Beispiel 1
Grundnummer Fahrzeug:
Beispiel Xans 99 85 93 51 101
9
9
8
5
9
3
5
1
1
0
1
Fixer Multiplikationsfaktor
21212121212

189165183101202
Summenbildung
1 + 8 + 9 + 1  6 + 5 + 1 + 8 + 3 + 1 + 0 + 1 + 2 + 0 + 2 = 48
Die Einer-Ziffer dieser Summe ist 2.
Demnach ist die Prüfziffer 2, worauf die Grundnummer zur Registriernummer 99 85 93 51 101 - 2 vervollständigt wird.
Beispiel 2
Grundnummer Fahrzeug:
Beispiel XTmaas 99 85 92 19 004
9
9
8
5
9
2
1
9
0
0
4
Fixer Multiplikationsfaktor
21212121212

18916518229008
Summenbildung
1 + 8 + 9 + 1 + 6 + 5 + 1 + 8 + 2 + 2 + 9 + 0 + 0 + 8 = 60
Die Einer-Ziffer dieser Summe ist 0.
Demnach ist die Prüfziffer 0, worauf die Grundnummer zur Registriernummer 99 85 92 19 004 - 0 vervollständigt wird.
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